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Unser
Jugend- und Wanderheim
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Hüttenordnung |
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| HÜTTENORDNUNG des Jugend- und Wanderheims der SGV-Abteilung Müsen In der Molzekuhl, 57271 Hilchenbach-Müsen _________________________________________________________ 1. Das Jugend- und Wanderheim (35 Sitzplätze) kann nur von volljährigen Mitgliedern der SGV-Abteilung Müsen gemietet werden. 2. Die direkte Anfahrt zur Hütte ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Alle Fahrzeuge sind ordnungsgemäß auf dem hierfür vorgesehenen Parkplatz abzustellen. 3. Übernachten, Musikübertragung nach draußen, Zelten sowie Anzünden eines Lagerfeuers auf dem Hüttengelände ist nicht gestattet. 4. Nach 22:00 Uhr ist auf dem Hüttengelände jeglicher Lärm untersagt. 5. Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Nachlässigkeit des Mieters entstehen, haftet der Mieter. 6. Der Mietpreis pro Tag beträgt 45,- ¤, zzgl. 0,50 ¤ Stromkosten/kWh. Der Betrag ist zahlbar bei der vereinbarten Rückgabe des Hüttenschlüssels. Eine Abstandszahlung in Höhe der halben Hüttenmiete ist zu zahlen, sofern eine angemietete Hüttenbenutzung vom Mieter wieder abgesagt wird und die Hütte zu gleichem Zeitpunkt nicht anderweitig vermietet werden kann. 7. Die Hütte und das Inventar sind in sauberem Zustand zu verlassen. Die Fußböden und Toilettenanlagen sind feucht zu putzen. Falls die Reinigung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, kann ein angemessener Betrag nachgefordert werden. 8. Der ausgehändigte Hüttenschlüssel muss am Tag nach der Hüttenbenutzung zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. 9. Der Hüttenwart oder sein Vertreter haben das Recht, die Hütte jederzeit zu betreten. Der Vorstand |
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